Zollkennzeichen für Nehren -
Landkreis Tübingen

Zulassungsdienst Gemeinde Nehren

Express Zollkennzeichen für Nehren - Landkreis Tübingen

Sie wollen Ihr Auto aus Deutschland ausführen? 

Dann geht das am einfachsten und unkompliziertesten mit unserem Zollkennzeichen.
Was uns von der Konkurrenz abhebt: Sie bekommen Ihr Zollkennzeichen von uns bei Bedarf in der Gemeinde Nehren und im ganzen Landkreis Tübingen sogar persönlich ausgehändigt, ganz schnell und unkompliziert. Wir übernehmen alle erforderlichen Schritte zur Anmeldung in der zuständigen Zulassungsstelle. 

Alles was Sie tun müssen, ist uns zu beauftragen. Nach der erfolgreichen Beantragung treffen wir Sie vor der zuständigen Zulassungsstelle Tübingen, um Ihre eingestanzte Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit den vorgelegten Dokumenten durch die Beamten der Zulassungsstelle Tübingen vergleichen zu lassen. Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte und beraten Sie zielführend und kompetent.

Was Sie dabei genau beachten müssen, welche Vorgaben es gibt und was konkret ein Zollkennzeichen eigentlich ist, erfahren Sie hier.

Unsere Zollkennzeichen sind in folgenden Städten und Gemeinden erhältlich:

 

Zollkennzeichen

für den Landkreis Tübingen
ab 139,90 €*
  • inkl. Beratung und Begleitung Vorort in der Zulassungsstelle
    Die Umsetzung erfolgt i.d.R noch am selben Tag,
    Sie müssen lediglich Ihr Fahrzeug zur Vorführung bei der Zulassungsstelle selbst vorfahren, um die eingeschlagene Fahrgestellnummer vergleichen zu lassen.
  • inkl. der Anmeldegebühren der Zulassungsstelle
    inkl. Zollkennzeichen
  • zzgl. Versicherung für Zollkennzeichen

Produktbilder Zollkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Wichtige Informationen zu Zollkennzeichen

Unter einem Zollkennzeichen versteht man ein Kennzeichen, welches zur Ausfuhr eines Fahrzeuges aus der Bundesrepublik Deutschland verwendet wird. Dabei ist es egal, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt. Ein Fahrzeug, welches die Bundesrepublik dauerhaft verlässt, braucht  in dem genannten Fall ein Zollkennzeichen.

Ein Zollkennzeichen wird auch Ausfuhrkennzeichen genannt, diese sind für 9, 15, 30 oder 60 Tage erhältlich, aber für maximal 12 Monate gültig. Sie erkennen diese durch die rote Fläche und dem Ablaufdatum am rechten Rand des Zollkennzeichens.

1. Ein Personalausweis / Reisepass

2. Eine gültige Versicherung (Haftpflichtversicherung) 

Das ist die wichtigste Voraussetzung überhaupt: ohne eine gültige Versicherung ist das Ausstellen eines Zollkennzeichens leider nicht möglich. Dafür benötigen Sie eine passende Versicherung für den gewünschten Zeitraum. Die Zulassungsstelle wird das Zollkennzeichen nur dann ausstellen, wenn Sie eine geeignete Versicherung für Zollkennzeichen vorlegen können. Gerne können wir Ihnen bei der Beschaffung einer passenden Haftpflichtversicherung behilflich sein, alternativ kümmern Sie sich selbst um eine passende Versicherung. 

Besonderheit: nicht jede Versicherung bietet einen Versicherungsschutz für Zollkennzeichen an. Am besten, Sie fragen also einfach bei der Versicherung Ihrer Wahl nach oder Sie überlassen die gesamte Anmeldung einfach uns.

3. Gültige Hauptuntersuchung 

Für die Beantragung eines Zollkennzeichens muss eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden, diese ist bei verschiedenen Prüforganisationen erhältlich (TÜV, Dekra, Küs, usw). Nur dann bekommt man das gewünschte Zollkennzeichen.

Sollte das Fahrzeug stillgelegt sein und über keine gültige Hauptuntersuchung verfügen, dann muss eine Hauptuntersuchung vor der Antragstellung auf Zollkennzeichen erfolgen. 

4. Zulassungsbescheinigungen Teil I (alt Fahrzeug Schein) und Teil II (alt Fahrzeugbrief).

Hier wird der neue Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I für ihn ausgestellt.

5. Die alten Kfz-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist oder noch über gültige Kurzzeitkennzeichen verfügt.

6.Das Fahrzeug muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle vorgeführt werden, damit die Fahrgestellnummer in den Dokumenten mit der eingeschlagenen  Fahrgestellnummer am Fahrzeug verglichen werden kann, auch hier können wir Ihnen behilflich sein. 

Damit Sie alles dabei haben, nachfolgend ein paar Infos, worauf Sie achten und woran Sie denken müssen beim Beantragen eines Zollkennzeichens.

Die Kosten für ein Zollkennzeichen  setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Die Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle
  2. Die Haftpflichtversicherung für die Zollkennzeichen, der genaue Betrag hängt von der Versicherung und ihrem Umfang ab.
  3. Das Herstellen der Zollkennzeichen.

Wegen des Gesamtpreises fragen Sie uns am besten, so dass wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Zollkennzeichen in der Gemeinde Nehren, im Landkreis Tübingen erstellen können.

Folgende Dokumente müssen Sie beim Beantragen der Zollkennzeichen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Versicherung für Zollkennzeichen (Haftpflichtversicherung)
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (im Original)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung 
  • Wenn das Zollkennzeichen für eine Person beantragt wird, die in Deutschland nicht gemeldet ist, dann muss ein Empfangsbevollmächtigter benannt werden mit einem Wohnsitz in Deutschland. In manchen Landkreisen muss sich der Wohnsitz des Antragstellers oder sein Bevollmächtigter im gleichen Landkreis befinden (Fragen Sie uns, wir können Ihnen gegen Gebühr in Höhe von 50 € behilflich sein). 
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer von einem Bankkonto in Deutschland, auch hier können wir Ihnen behilflich sein, falls erwünscht. 
  • Vollmacht, um gegebenenfalls die komplette Abwicklung für Sie zu übernehmen.

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf!

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Häufig gestellte Fragen zu Zollkennzeichen

Auf dem Kennzeichen befindet sich ein rotes Feld, auf welchem das genaue Datum vermerkt ist, wann das Kennzeichen seine Gültigkeit verliert. Nach Ablauf dieses Datums ist es nicht mehr erlaubt, das Kennzeichen zu verwenden.

Das Zollkennzeichen darf nur an einem einzigen Fahrzeug verwendet werden. Es ist nicht zulässig, das Zeichen wechselnd mal an einem und mal am anderen Fahrzeug zu verwenden. Wird hiergegen verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Ein Zollkennzeichen ist für die Verwendung im In- und Ausland bestimmt, bis das Zollkennzeichen seine Gültigkeit verliert. 

Das Zollkennzeichen fällt in den Bereich der Ausfuhrkennzeichen.

Prinzipiell ist es möglich, ein Zollkennzeichen auch an dem Ort zu beantragen, an dem das Auto gekauft wird, also nicht zwingend am Wohnort. Je nach Landkreis, wird ein Empfangsbevollmächtigter im jeweiligen Landkreis oder in Deutschland verlangt.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Zollkennzeichen maximal 12 Monate lang gültig. Die Ablauffrist endet genau um 23.59 Uhr des aufgedruckten Tages am rechten Rand.

Zollkennzeichen gelten International. 

Wichtig ist es aber, immer die grüne Karte mitzuführen. In den anderen europäischen Ländern und außerhalb Europas, wird für eine Überführung ein Zollkennzeichen benötigt.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen von links nach rechts den Aufbau eines Zollkennzeichens.

  1. Auf der linken Seite sehen Sie, wie beim normalen Kfz-Schild auch, den Bezirk der Zulassungsstelle.
  2. Danach folgt die Stempelplakette, die eine rote Farbe hat. Sobald das Auto zugelassen ist, wird diese Plakette auf das Zollkennzeichen angebracht.
  3. Als nächstes folgt die Erkennungsnummer des Zollkennzeichens. Diese besteht aus mehreren Zahlen und aus einem  Buchstaben.
  4. Auf der rechten Seite des Schildes, also ganz am Rand, befindet sich ein roter Balken, indem die Enddauer der Zulassung ersichtlich ist in drei Zahlen: Tag, Monat und Jahr. Die Zahlen werden von oben nach unten gelesen.

Sie bekommen bei uns ein Zollkennzeichen nach Wunsch mit oder ohne Versicherungsnachweis, ein- oder zweizeilig. Damit gehen wir dann für Sie zur zuständigen Zulassungsstelle in Ihrem Landkreis oder in unserem Landkreis und beantragen diese für Sie stellvertretend. Unsere Zollkennzeichen sind hochwertig und werden von allen KFZ- Zulassungsstellen bundesweit anerkannt.

  • DIN Zertifizierung
  • eine reflektierende Oberfläche
  • eine ausgesprochen große Langlebigkeit
  • eine hohe Witterungsbeständigkeit
  • eine Prägung nach DIN-74069 DIN CERTCO
  • sind in mehreren Größen erhältlich

Für die meisten Fahrzeuge benötigen Sie ein Schild in der Standardgröße 520 x 110 mm. Auf dieser Kennzeichengröße haben bis zu 8 Zeichen Platz.

Bei manchen Fahrzeugmodellen werden zweizeilige Kennzeichen benötigt, die die Standargröße von 340 x 200 mm haben. Auch hier ist Platz vorhanden für bis zu 8 Zeichen. In der zweiten Zeile ist Platz für maximal 5 Zeichen.

Zur Auswahl stehen vier Größen:

520 x 110 mm, 340 x 200 mm, 280 x 200 mm, 250 x 130 mm.

Die Schilder erhalten Sie außerdem wahlweise mit zwei Löchern oben, mit vier Löchern oder ganz ohne Löcher.

Eine verkürzte Variante der beiden genannten Kfz Kennzeichenschilder, umfasst maximal 7 Zeichen.

Auch das passende Zubehör erhalten Sie bei uns als Set, verzinkt und rostfrei, mitsamt den passenden Abdeckungen. Außerdem haben wir Standard-Kennzeichen Halterungen und Klemmfix- Befestigungssysteme im Sortiment, damit das neue Schild auch am Fahrzeug hält.

Ein Zollkennzeichen beantragen ist zwar nicht kompliziert, aber es ist aufwendig. Sie brauchen diverse Unterlagen und Zeit, zur Zulassungsstelle Tübingen zu gehen. Dort müssen Sie möglicherweise warten oder einen Termin buchen. Wenn Ihnen das alles zu zeitaufwendig ist, bieten wir Ihnen einen  einmaligen Service: Wir übernehmen alle anfallenden Erledigungen, die erforderlich sind. Das heißt: wir schließen für Sie mit unserem Versicherungspartner eine Versicherung ab (falls erwünscht), erstellen Ihr Zollkennzeichen und übernehmen auch gleich den Gang zur Zulassungsstelle Tübingen und die Vorführung Ihres Fahrzeugs falls erwünscht. Sie müssen nur noch Ihr Fahrzeug bei uns oder bei der Zulassungsstelle Tübingen abholen. So haben Sie mit dem organisatorischen Aufwand nichts zu tun, weil wir zuverlässig alles erledigen. Einfacher geht es nicht! Dafür brauchen wir allerdings von Ihnen eine Vollmacht, die Autopapiere und Zutritt zur Fahrgestellnummer bei der Zulassungsbehörde.

Wenn Sie dieses einzigartige Angebot in der Gemeinde Nehren, in Ihrem Landkreis Tübingen für Ihr neues Zollkennzeichen nutzen wollen, sprechen Sie uns doch bitte wegen der Kosten an. Sie können sich sicher sein: dieser Service von uns ist erstaunlich günstig. Sie sparen Nerven und Zeit – und Zeit ist Geld!

* Der Preis von 139,90 € für die Zollkennzeichen im Landkreis Tübingen (Nehren ), gilt nur bei einer von Ihnen zur Verfügung gestellten Versicherung (gerne übernehmen wir die Beschaffung dieser für Sie) und ohne Empfangsbevollmächtigung (diese kostet einen Aufpreis in Höhe von 50 €).

Die Abholung Ihres bereits fertig beantragten Zollkennzeichens bei uns Vorort ( Auf der Stelle 27, 71067 Sindelfingen ) ist jederzeit nach Rücksprache möglich.

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