Kurzzeitkennzeichen in Birenbach -
Landkreis Göppingen

Express Kurzzeitkennzeichen in Birenbach -
Landkreis Göppingen

inkl. gratis Lieferung in Birenbach und im gesamten Landkreis Göppingen i.d.R. noch am selben Tag

Sie wollen Ihr Auto überführen oder eine Probefahrt unternehmen? 

Dann geht das am einfachsten und unkompliziertesten mit unserem Kurzzeitkennzeichen.
Was uns von der Konkurrenz abhebt: Sie bekommen Ihr Kurzzeitkennzeichen von uns bei Bedarf in der Gemeinde Birenbach und im gesamten Landkreis Göppingen sogar persönlich angeliefert und wir übernehmen alle erforderlichen Schritte zur Anmeldung bei der Zulassungsstelle Göppingen. 

Was Sie dabei genau beachten müssen, welche Vorgaben es gibt und was konkret ein Kurzzeitkennzeichen eigentlich ist, erfahren Sie hier.

Unsere Kurzzeitkennzeichen sind in folgenden Städten und Gemeinden erhältlich:

Kurzzeitkennzeichen

Landkreis Göppingen
ab 119,90 €*
  • inkl. gratis Lieferung im gesamten Landkreis Göppingen
    i.d.R noch am selben Tag
    Sie müssen Ihr Haus oder Ihre Arbeitsstätte nicht verlassen.
  • inkl. aller Gebühren der Zulassungsstelle
  • inkl. Kurzzeitkennzeichen
Produktbilder Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen-Böblingen
Kurzzeitkennzeichen-Optimiert
Kurzzeitkennzeichen-Böblingen-kaufen
Wichtige Informationen zu Kurzzeitkennzeichen

Unter einem Kurzzeitkennzeichen versteht man ein Kennzeichen, welches nur zur Überführung, für Probefahrten oder zur Vorführung bei TÜV, Dekra etc. verwendet werden. Dabei ist es egal, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt. Ein nicht angemeldetes Fahrzeug braucht in den genannten Fällen immer ein Kurzzeitkennzeichen, weil es sonst am Straßenverkehr nicht teilnehmen darf.**

Ein Kurzzeitkennzeichen wird auch 5 Tages-Kennzeichen genannt, woraus sich schon ergibt, dass es nur maximal 5 Tage lang gültig ist. Manchmal wird dieses Kennzeichen auch als gelbes Kennzeichen bezeichnet, weil es einen gelben Rand aufweist.

1. Eine gültige Versicherung

Das ist die wichtigste Voraussetzung überhaupt: ohne eine Versicherung ist das Ausstellen eines Kurzzeitkennzeichens nämlich nicht möglich. Dafür benötigen Sie eine elektronische Bestätigung, auch eVB Nummer genannt. Diese muss für die beantragte Zeitdauer ausgestellt sein. Die Zulassungsstelle wird das Kurzzeitkennzeichen nur dann ausstellen, wenn Sie die eVB Nummer vorlegen können. Direkt nach dem Abschluss der Versicherung, bekommen Sie diesen Code von der Versicherung übermittelt.

Besonderheit: nicht jede Versicherung bietet einen Versicherungsschutz für Kurzzeitkennzeichen an. Am besten, Sie fragen also einfach bei der Versicherung Ihrer Wahl nach oder Sie überlassen die gesamte Anmeldung einfach uns.

2. Hauptuntersuchung

Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens muss eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden (TÜV). Nur dann dürfen mit dem gewünschten Fahrzeug Fahrten unternommen werden. Wenn keine HU vorhanden ist, kann das Kennzeichen beantragt werden, der Geltungsbereich wird aber eingeschränkt. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nur bis zur nächsten Werkstatt oder bis zu einer Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk gefahren werden darf.

Stellt der TÜV oder der Dekra einen Mangel fest, kann ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen auch zu einer Werkstatt gefahren werden, die diese Mängel behebt. Auch das ist erlaubt – allerdings nur zu einer Werkstatt, die entweder im Zulassungsbezirk oder im direkt angrenzenden Zulassungsbezirk liegt.

Sollte das Fahrzeug hingegen bei der HU als verkehrsunfähig eingestuft werden, sind keine Fahrten mehr erlaubt.

Damit Sie alles dabei haben, nachfolgend ein paar Infos, worauf Sie achten und woran Sie denken müssen beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens.

Die Kosten, die für ein Kurzzeitkennzeichen anfallen, setzen sich aus 3 Punkten zusammen.

  1. Die Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle
  2. Die eVB Nummer, die als Versicherungsnachweis dient, der genaue Betrag hängt von der Versicherung und ihrem Umfang ab.
  3. Das Herstellen der Kurzzeitkennzeichen.

Wegen des Gesamtpreises fragen Sie uns am besten, so dass wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Kurzzeitkennzeichen in der Gemeinde Birenbach im Landkreis Göppingen erstellen können.

Folgende Dokumente müssen Sie beim Beantragen des Kurzzeitkennzeichens vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass ( in Kopie )
  • eVB Nummer der Versicherung
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief ( in Kopie )
  • Nachweis der Hauptuntersuchung ( in Kopie )
  • Firmen brauchen zudem eine Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister
  • Wenn das Kennzeichen für eine andere Person beantragt wird, eine Vollmacht des Fahrzeughalters.

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf!

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Häufig gestellte Fragen zu Kurzzeitkennzeichen

Auf dem Kennzeichen befindet sich ein gelbes Feld, auf welchem das genaue Datum vermerkt ist, wann das Kennzeichen seine Gültigkeit verliert. Nach Ablauf dieses Datums ist es nicht mehr erlaubt, das Kennzeichen zu verwenden.

Rote Kennzeichen dürfen nur von gewerblichen KFZ-Händlern verwendet werden. Kurzzeitkennzeichen hingegen sind auch für Privatpersonen bestimmt.

Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem einzigen Fahrzeug verwendet werden. Es ist nicht zulässig, das Zeichen wechselnd mal an einem und mal am anderen Fahrzeug zu verwenden. Wird hiergegen verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld von rechnen.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Das beuetet, dass es an einem Ort zugelassen und an einem abweichenden Standort montiert und verwendet werden darf.

Die Fahrten, die mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt sind, sind streng geregelt. So dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen ausschließlich Probefahrten, Überführungsfahrten und Vorführtermine bei TÜV oder Dekra wahrnehmen. Wird das Kurzzeitkennzeichen für einen anderen Zweck verwendet, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.

Das Kurzzeitkennzeichen fällt in den Bereich der Überführungskennzeichen.

Prinzipiell ist es möglich, ein Kurzzeitkennzeichen auch an dem Ort zu beantragen, an dem das Auto gekauft wird, also nicht zwingend am Wohnort.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Kurzzeitkennzeichen maximal 5 Tage lang gültig. Die 5 Tages-Frist endet genau um 23.59 Uhr des aufgedruckten Tages am rechten Rand.

Kurzzeitkennzeichen gelten nur in Deutschland. Es gibt allerdings Ausnahmen. In manchen Ländern in Europa ist es zugelassen, teilweise gibt es sogar eine Anerkennungspflicht. Das bedeutet, dass in diesen Ländern das Kennzeichen geduldet wird. Die Länder, auf die das zutrifft, sind Österreich, Italien und Dänemark.

Wichtig ist es aber, immer die grüne Karte mitzuführen. In den anderen europäischen Ländern und außerhalb Europas, wird für eine Überführung ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen von links nach rechts den Aufbau eines Kurzzeitkennzeichens.

  1. Auf der linken Seite sehen Sie, wie beim normalen Kfz-Schild auch, den Bezirk der Zulassungsstelle.
  2. Danach folgt die Stempelplakette, die eine blaue Farbe hat. Sobald das Auto zugelassen ist, bekommen Sie diese Plakette ausgehändigt.
  3. Als nächstes folgt die Erkennungsnummer des Kurzzeitkennzeichens. Diese besteht nur aus Zahlen, nie aus Buchstaben. Bei einem 5 Tages Kennzeichen beginnt die Nummer immer mit der Ziffer 03 oder 04.
  4. Auf der rechten Seite des Schildes, also ganz am Rand, befindet sich ein gelber Balken, indem die Enddauer der Zulassung ersichtlich ist in drei Zahlen: Tag, Monat und Jahr. Die Zahlen werden von oben nach unten gelesen.

Sie bekommen bei uns ein Kurzzeitkennzeichen nach Wunsch mit oder ohne Versicherungsnachweis, ein- oder zweizeilig. Damit gehen wir dann für Sie zur Zulassungsstelle Böblingen und beantragen diese für Sie stellvertretend. Unsere Kurzzeitkennzeichen sind hochwertig und werden von allen KFZ- Zulassungsstellen bundesweit anerkannt.

  • DIN Zertifizierung
  • eine reflektierende Oberfläche
  • eine ausgesprochen große Langlebigkeit
  • eine hohe Witterungsbeständigkeit
  • eine Prägung nach DIN-74069 DIN CERTCO
  • sind in mehreren Größen erhältlich

Für die meisten Fahrzeuge benötigen Sie ein Schild in der Standardgröße 520 x 110 mm. Auf dieser Kennzeichengröße haben bis zu 8 Zeichen Platz.

Bei manchen Fahrzeugmodellen werden zweizeilige Kennzeichen benötigt, die die Standargröße von 340 x 200 mm haben. Auch hier ist Platz vorhanden für bis zu 8 Zeichen. In der zweiten Zeile ist Platz für maximal 5 Zeichen.

Zur Auswahl stehen vier Größen:

520 x 110 mm, 340 x 200 mm, 280 x 200 mm, 250 x 130 mm.

Die Schilder erhalten Sie außerdem wahlweise mit zwei Löchern oben, mit vier Löchern oder ganz ohne Löcher.

Eine verkürzte Variante der beiden genannten Kfz Kennzeichenschilder, umfasst maximal 7 Zeichen.

Auch das passende Zubehör erhalten Sie bei uns als Set, verzinkt und rostfrei, mitsamt den passenden Abdeckungen. Außerdem haben wir Standard-Kennzeichen Halterungen und Klemmfix- Befestigungssysteme im Sortiment, damit das neue Schild auch am Fahrzeug hält.

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen ist zwar nicht kompliziert, aber es ist aufwendig. Sie brauchen diverse Unterlagen und Zeit, zur Zulassungsstelle zu gehen. Dort müssen Sie möglicherweise warten oder einen Termin buchen. Wenn Ihnen das alles zu zeitaufwendig ist, bieten wir Ihnen einen  einmaligen Service: Wir übernehmen alle anfallenden Erledigungen, die erforderlich sind. Das heißt: wir schließen für Sie mit unserem Versicherungspartner eine Versicherung ab ( falls erwünscht ), erstellen Ihr Kurzzeitkennzeichen und übernehmen auch gleich den Gang zur Zulassungsstelle Göppingen. Falls erwünscht, bringen wir Ihnen Ihr neues Kurzzeitkennzeichen in der Gemeinde Birenbach im Landkreis Göppingen sogar persönlich vorbei, wenn Sie im Großraum wohnen. So haben Sie mit dem organisatorischen Aufwand nichts zu tun, weil wir zuverlässig alles erledigen. Einfacher geht es nicht! Dafür brauchen wir allerdings von Ihnen eine Vollmacht und die Autopapiere, die Sie uns einfach und unkompliziert per Email oder WhatsApp zukommen lassen können.

Wenn Sie dieses einzigartige Angebot in der Gemeinde Birenbach im Landkreis Göppingen für Ihr neues Kurzzeitkennzeichen nutzen wollen, sprechen Sie uns doch bitte wegen der Kosten an. Sie können sich sicher sein: dieser Service von uns ist erstaunlich günstig. Sie sparen Nerven und Zeit – und Zeit ist Geld.

* Der Preis von 119,90€ für die Kurzzeitkennzeichen im Landkreis Göppingen ( Birenbach ) gilt nur bei einer von Ihnen zur Verfügung gestellten eVB Nummer (Kurzzeitkennzeichen-Versicherung), sollten Sie keine passende eVB Nummer (Kurzzeitkennzeichen-Versicherung) parat haben, so helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung einer eVB Nummer (Kurzzeitkennzeichen-Versicherung).

Die Abholung Ihres bereits fertig beantragten Kurzzeitkennzeichens bei uns Vorort ( Auf der Stelle 27, 71067 Sindelfingen ) ist jederzeit nach Rücksprache möglich, sofern Sie unsere gratis Lieferung zu Ihnen nicht wünschen.

** Autohändler haben die Möglichkeit, ein so genanntes Händlerkennzeichen zu verwenden, um für die oben genannten Zwecke im Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

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