Welche Voraussetzungen muss mein Oldtimer erfüllen, um bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden zu können?

Wenn Sie stolzer Besitzer eines Oldtimers sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren historischen Wagen zuzulassen. Es gibt vier verschiedene Arten, Ihren Wagen zuzulassen:

  • H-Kennzeichen
  • Rotes 07 Kennzeichen
  • Reguläres Kfz-Kennzeichen
  • Saisonkennzeichen

Alle vier Zulassungs-Varianten sind mit verschiedenen Kosten und Hürden verbunden. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie alles rund um die Zulassung Ihres Oldtimers.

 

Wie definiert man einen Wagen als Oldtimer?

Ein Oldtimer bezeichnet ein Kfz, welches vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. In aller Regel gilt, dass Ihr PKW zur „Pflege des Kfz-technischen Kuturguts“ eingesetzt werden muss, um die Oldtimer-Zulassung zu erhalten.

Bis zum 28. Februar 2007 konnten PKW´s, die älter als 20 Jahre waren als Youngtimer angemeldet werden. Heutzutage gibt es diese Vergünstigung nicht mehr. Für Youngtimer, die vor dem 28. Februar 2007 zugelassen wurden bleibt ihr Status weiterhin bestehen.

 

Sie benötigen für Ihre Oldtimerzulassung ein Oldtimer-Gutachten

Die Vorlage eines Gutachtens über Ihren Oldtimer ist von großer Wichtigkeit. Im Rahmen des Gutachtens wird von einem Sachverständiger oder Prüfingenieur bestätigt, dass es sich bei Ihrem Wagen um einen Oldtimer handelt und er sich somit für die Zulassung zum Oldtimer qualifiziert. Ihr Fahrzeug muss dafür weitgehend im Originalzustand sein. Haben Sie Ihren Oldtimer an verschiedenen Stellen umgebaut, kann die Status-Anerkennung zum Oldtimer scheitern. Ihr Wagen sollte sich überdies in einem guten Allgemeinzustand befinden.

 

Soll ich meinen Oldtimer mit Saisonkennzeichen zulassen oder doch regulär?

Für die reguläre Zulassung Ihres Oldtimers können Sie anhand einer gültigen Hauptuntersuchungs-Bescheinigung bei Ihrer Zulassungsbehörde vorsprechen. Ist Ihr Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet gewesen oder technisch verändert worden, müssen Sie eine Vollabnahme durch eine Prüfstelle vorlegen (TÜV, Dekra ect.)

Sie können Ihren Oldtimer natürlich auch für einen gewissen Zeitraum mit Saisonkennzeichen zulassen. Sowohl für reguläre Anmeldungen als auch für Saisonzulassungen gilt, dass Sie ohne weiteres ins Ausland fahren können.

Wichtiger Hinweis:

Ab 1. Oktober 2017 haben Sie die Möglichkeit, auf Bundesebenen ein H-Saisonkennzeichen zu beantragen.

 

H-Kennzeichen oder doch lieber 07-er Kennzeichen?

Sie haben die Möglichkeit, alternativ zur regulären Zulassung zwischen dem sehr begehrten roten 07-er Kennzeichen und dem H-Kennzeichen für Oldtimer zu variieren. Das 07-er Kennzeichen hat die Eigenschaft, dass es auf mehreren Oldtimern angebracht werden darf. Es ist jedoch schwerer zu erhalten als das H-Kennzeichen.

 

Unterschied zwischen H-Kennzeichen und 07-er Kennzeichen:

Das H-Kennzeichen ist fahrzeugbezogen. Das 07-er Kennzeichen ist nicht fahrzeugbezogen. Beide Kennzeichen gelten jedoch ausschließlich für historische Fahrzeuge.

 

 Die Kosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

 

Alle wichtigen Punkte zur Zulassung Ihres H-Kennzeichens

Ihr Auto muss mindestens 30 Jahre alt sein. Des Weiteren muss es sich zur Pflege des „Kfz-technischen Kulturguts“ eignen. (s. oben genanntes Gutachten). Eine Feinstaubplakette ist für H- und 07-Kennzeichen nicht notwendig um eine Umweltzone zu befahren.

 

Folgende Unterlagen sind notwendig, um bei der Zulassungsbehörde ein H-Kennzeichen zu beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief alt)
  • Kennzeichenschilder (bisherige Nummerntafeln, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • SEPA Mandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
  • Bei Vertretung:

Schriftliche Vollmacht in Originalversion, Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers (Kopie)

 

Werden Ihre Dokumente bei der Zulassungsstelle genehmigt, erhalten Sie Ihre Oldtimerkennzeichen in Form von Euro-Schildern. Als letzter Buchstabe wird den Nummernschildern ein H (für historisches Fahrzeug) zugeteilt.

 

07-Kennzeichen – alle wissenswerten Infos auf einem Blick

Unter Oldtimerfans ist vor allem das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung extrem begehrt. Von den Steuervergünstigungen weicht es von einem H-Kennzeichen nicht ab jedoch haben Sie die Möglichkeit, gleich mehrere Oldtimer-Fahrzeuge abwechselnd mit demselben roten Kennzeichen in Betrieb zu nehmen. Im Grunde genommen ist die Zulassung einer 07-Nummerntafel der einfachste Lösungsweg, um Ihren Oldtimer zuzulassen. Die Behörde verlangt weder eine amtliche Zulassung noch eine gültige Betriebserlaubnis. Sogar die Hauptuntersuchung wird nicht vorgeschrieben. Sie müssen lediglich bei der erstmaligen Zuteilung ein Gutachten vorlegen, dass Ihr Wagen als Oldtimer eingestuft wurde. Überdies benötigen Sie einen Beleg, dass Ihr Oldtimer auf einem geeigneten Stellplatz auf privatem Grund abgestellt werden kann.

 

 

 

Bitte beachten Sie:

  • Mit 07-Kennzeichen dürfen Sie nicht im alltäglichen, regulären Straßenverkehr fahren
  • Sie dürfen Ihren Oldtimer nur für Veranstaltungen in Betrieb nehmen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Auch dürfen Sie für Oldtimer-Treffen Ihren Oldtimer in Betrieb nehmen. Die Hin- und Rückfahrten zu diversen Oldie-Veranstaltungen sind genehmigt.
  • Für Probefahrten, Überführungsfahrten und Prüfungsfahrten dürfen Sie Ihren Oldtimer mit 07-Kennzeichen ebenfalls in Betrieb nehmen.
  • In einigen Bundesländern muss eine Art Fahrtenbuch (Aufzeichnungen über Einzelfahrten) geführt werden.
  • Die Behörde überprüft Ihr polizeiliches Führungszeugnis, welches Sie vorlegen müssen. Des Weiteren müssen Sie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorlegen und per schriftlichem Antrag versichern, dass Sie alle Auflagen kennen und auch umsetzen werden.

 

Diese Unterlagen müssen Sie zur Beantragung Ihres 07-er Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorlegen

  • Einen schriftlichen, formlosen Antrag mit Begründung / Nachweis des Bedarfs
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. Meldebescheinigung
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Antrag beim Einwohnermeldeamt)
  • Aktuelle Auskunft aus dem KBA (Verkehrszentralregister)
  • eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II in Originalversion (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II: Ursprungszeugnis
  • Abmeldebescheinigung (Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag in Original oder Rechnung in Original)
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • Bei mehreren Fahrzeugen: Sie müssen eine Auflistung vorlegen (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde Ihr rotes Dauerkennzeichen und einen besonderen Fahrzeugschein für jedes angemeldete Auto.

 

 

Mit dem 07-Kennzeichen ins Ausland fahren

Grundsätzlich sind 07-Kennzeichen dafür zugelassen, auch ins Ausland fahren zu können allerdings müssen Sie die Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten, da diese nicht einheitlich geregelt sind. Erkundigen Sie sich vor Antritt einer Fahrt ins Ausland und führen Sie immer die Einladung zu einem Oldtimer-Treff (Veranstaltung) im Wagen mit.

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